Am 5. April
1945 verhaftete die Abwehr der Roten Armee Lew Kopelew wegen „Propagierung bürgerlichen Humanismus“
und „Mitleid mit dem Feind“. Beim
Einmarsch in Ostpreußen hatte er wiederholt die Gewalttaten
seiner Kameraden angeprangert: Misshandlungen, Vergewaltigungen und Erschießungen
deutscher Zivilpersonen sowie das Brandschatzen. Die Partei schloss ihn für dieses vermeintliche Fehlverhalten aus.
Da Kopelew die
Vorwürfe gegen ihn vor Gericht größtenteils entkräften konnte, sprach ihn das
Moskauer Militärtribunal im Oktober 1946
zunächst frei. 1947 verhafteten ihn Staatsbeamte erneut. Das Gericht verurteilte
ihn nun zu zehn Jahren Lagerhaft und fünf Jahren Aberkennung der Bürgerrechte. Im
Zuge der Entstalinisierung entließ die Moskauer Justiz Kopelew 1954 vorzeitig
wieder aus der Haft.
» Kopelew an der Zweiten Belorussischen Front