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Wegen „Mitleid mit dem Feind"

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Lew Kopelew als Häftling, Zeichnung 1948

Am 5. April 1945 verhaftete die Abwehr der Roten Armee Lew Kopelew wegen „Propagierung bürgerlichen Humanismus“ und „Mitleid mit dem Feind“. Beim Einmarsch in Ostpreußen hatte er wiederholt die Gewalttaten seiner Kameraden angeprangert: Misshandlungen, Vergewaltigungen und Erschießungen deutscher Zivilpersonen sowie das Brandschatzen. Die Partei schloss ihn für dieses vermeintliche Fehlverhalten aus.

Da Kopelew die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht größtenteils entkräften konnte, sprach ihn das Moskauer Militärtribunal im Oktober 1946 zunächst frei. 1947 verhafteten ihn Staatsbeamte erneut. Das Gericht verurteilte ihn nun zu zehn Jahren Lagerhaft und fünf Jahren Aberkennung der Bürgerrechte. Im Zuge der Entstalinisierung entließ die Moskauer Justiz Kopelew 1954 vorzeitig wieder aus der Haft.

» Kopelew an der Zweiten Belorussischen Front